Helfersprecher (Hsp)

Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem OB (§ 25 (1) Helferrichtlinie).


Beschreibung: 
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  1. Jede Helferin und jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Sprecher wenden.
  2. Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
  3. Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
  • Berufung und Abberufung von Führungskräften
  • Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag
  • Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen
  • Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte
  • Dienst- und Ausbildungsplangestaltung
  • Berufung und Abberufung des Ortsbeauftragten.
  • Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen.
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    Der Hsp wird von allen Helferinnen und Helfern seines OV gewählt. Wählbar sind alle Helferinnen und Helfer über 18 Jahren, sofern sie dem THW seit mindestens zwei Jahren angehört. Orts- und Kreisbeauftragte sowie Zugführer sind nicht wählbar (§ 29 (1) Helferrichtlinie).

    Helfersprecher ist eine Zusatzfunktion.